Regeln für technologieoffenen und diskriminierungsfreien Wettbewerb erforderlich
Damit alle Akteure ihre jeweiligen Verpflichtungen einhalten und der Wettbewerb diskriminierungsfrei funktioniere, müsse der Staat geeignete Regeln aufstellen. Dabei seien die Charakteristika der Stromversorgung zu berücksichtigen, wozu die netzgebundene Stromverteilung, die schlechte Speicherbarkeit von Strom sowie Besonderheiten bei Erzeugern und Verbrauchern gehörten.
Aufgabe der Netzbetreiber sei es, eine ausreichend dimensionierte Netzinfrastruktur und Systemdienstleistungen bereitzustellen. Erzeuger und Lieferanten von Letztverbrauchern müssten wiederum ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen und bei Nichterfüllung sanktioniert werden. Damit die verschiedenen Marktteilnehmer ihrer Verantwortung gerecht werden können, seien adäquate Regelungen für den Netzzugang, Netzausbau und –betrieb sowie deren Refinanzierung erforderlich, ebenso wie für die Beschaffung und Bereitstellung von Systemdienstleistungen, vor allem Regelleistung. Zudem seien geeignete Rahmenbedingungen für das Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystem erforderlich.
Möglichkeiten zur Flexibilisierung vorhanden, aber noch Hemmnisse für ihre Nutzung
Es gebe viele technische Möglichkeiten, um heute noch vorhandene Inflexibilität abzubauen. Zudem könnten überregionale Ausgleichseffekte der Last und der Einspeisung aus Erneuerbaren Energien den Flexibilitätsbedarf reduzieren.
Allerdings bestünden aktuell noch Flexibilitätshemmnisse. Es gebe Markteintrittsbarrieren und die Preissignale der wettbewerblichen Strommärkte erreichten einige Marktakteure nicht oder nur unzureichend. Anreize seien erforderlich, um den konventionellen Kraftwerkspark zu flexibilisieren, Speichertechnologien zu nutzen, die Netzinfrastruktur anzupassen und den Stromverbrauch flexibler zu machen.